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Raveparty auf der Sulzburg in Unterlenningen / ES/ BW wurde untersagt

Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Reutlingen, des Bürgermeisteramts Lenningen und des Landratsamts Esslingen:

Unterlenningen (ES): Die in Facebook angekündigte, ungenehmigte Tanzveranstaltung „Rave or Die“, die vom 12. auf den 13. Juni 2015 auf der Sulzburg stattfinden sollte, wird von der Gemeinde Lenningen und dem Landratsamt Esslingen untersagt. Zu der Party wurden über das Internet rund 1.800 Personen eingeladen. Bis Donnerstagmittag posteten rund 1.000 Fans ihr Kommen. Als Eigentümer der Burg untersagt der Landkreis Esslingen diese Veranstaltung. Die kleine Burg ist in keinster Weise geeignet, eine Veranstaltung mit dieser Teilnehmerzahl zu verkraften.

Außerdem würden durch die Musikveranstaltung, die von abends 7 Uhr bis zum nächsten Tag um 12 Uhr geplant war, die Bewohner in den umliegenden Wohngebieten erheblich gestört werden. Weiter gibt es auf der Burg nicht die notwendige Infrastruktur für eine solche Party. Die Ruine befindet sich im Natur- und Vogelschutzgebiet. Da die Veranstaltung mit den Schutzzwecken nicht in Einklang zu bringen ist, musste auch aus naturschutzrechtlicher Sicht eine Untersagung ausgesprochen werden.

Die Einhaltung des Verbots wird von der Polizei überwacht.

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